Nicht alle Veränderungen der Zahnfarbe sind durch im Zahn liegende Verfärbungen bedingt. Vor der Anwendung von Zahnaufhellungsmaßnahmen ist eine gründliche Reinigung der Zahnoberfläche (professionelle Zahnreinigung) notwendig, um alle auf der Zahnoberfläche vorhandenen Anlagerungen bzw. Verfärbungen durch Nahrungs- und Genussmittel gründlich zu entfernen. Nach dem Bleaching sind in den meisten Fällen deutliche ästhetische Verbesserungen sichtbar. Auch gilt es darauf zu achten, dass das Gebiss kariesfrei ist und keinerlei Symptome für Zahnbetterkrankungen zu finden sind. Vorhandene Karies, insbesondere an den zu bleichenden Zähnen, ist unbedingt vor Beginn der Zahnaufhellung durch den Zahnarzt zu beseitigen.
Zahnfüllungen oder Verblendungen aus Keramik oder Kunststoffen im sichtbaren Frontzahnbereich sind nicht durch eine Zahnaufhellung zu beeinflussen. So muss der Patient darüber aufgeklärt werden, dass im Nachgang an eine Zahnaufhellung unter Umständen umfangreiche Maßnahmen zur Neuherstellung von Füllungen oder auch Kronen bzw. Brücken notwendig sein könnten.
Tote Zähne bzw. Zähne, die durch eine Wurzelkanalbehandlung und eine nachfolgende Wurzelfüllung versorgt worden sind und häufig Verfärbungen aufweisen, können ebenso aufgehellt werden. Durch Aufhellungsmethoden, die darin bestehen, dass das Aufhellungspräparat in den Zahn eingebracht wird, kann unter Umständen eine aufwendigere Kronenversorgung oder die Herstellung von Verblendschalen (Veneers) vermieden werden.
Fazit: Vor einem Bleaching sollte immer der Zahnarzt zur Abklärung geeigneter Massnahmen aufgesucht werden.